Abschaffung der Störerhaftung: Digitaler Innovationschub für den Handel – Fragen bleiben

Abschaffung der Störerhaftung: Die heute im Bundestag beschlossene Änderung des Telemediengesetzes und die Abschaffung der WLAN Störerhaftung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als großen Schritt zur weiteren Digitalisierung des Einzelhandels und des öffentlichen Raums insgesamt.

Digitaler Innovationsschub im Einzelhandel

„Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wird zu einem digitalen Innovationsschub im Einzelhandel führen. Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten werden noch enger verzahnt werden, die Kunden dürfen sich auf viele neue Services freuen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Für den stationären Handel ist WLAN von großer Bedeutung. Denn Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben.

WLAN manchmal technisch alternativlos

Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder schlechter Netze ist das aber oft nur per WLAN sicherzustellen. Die jetzt abgeschaffte WLAN-Störerhaftung schreckte in der Vergangenheit viele Händler davon ab, die damit verbundenen rechtlichen Risiken in Kauf zu nehmen und offenes WLAN für die
Kunden anzubieten. Denn die WLAN-Störerhaftung machte den Anbieter des WLANs für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich.

Tromp: Telemediengesetzes ist ein großer Fortschritt

„Die beschlossene Änderung des Telemediengesetzes ist ein großer Fortschritt“, so Tromp. Das neue Gesetz stellt WLAN-Anbieter weitgehend von Kostenansprüchen frei. Für den Handel ist außerdem entscheidend, dass die WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen. Denn dann wäre es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen und die digitalen Angebote würden folglich kaum genutzt.

Potential für verlängerten Ladentheke

Potential für WLAN im Handel sieht der HDE beispielsweise in der sogenannten verlängerten Ladentheke. Diese ermöglicht es den Kunden, die Produkte vor Ort zu begutachten und dann per Smartphone zusätzliche Produktinformationen zu erhalten sowie die gewünschte Produktkonfiguration zusammenzustellen. Darüber hinaus rechnet der Verband damit, dass beispielsweise zunehmend Kassenplätze mit WLAN-Empfang eingerichtet werden, um moderne Zahlungssysteme zu etablieren.

Abschaffung der Störerhaftung – Chancen für die Innenstädte

„Im Ausbau öffentlicher WLAN Angebote liegen auch große Chancen für die Innenstädte. Neben dem Handel werden sich Gastronomie, Dienstleister aber auch Nahverkehrsunternehmen und die Verwaltung im Allgemeinen weiter digitalisieren und den Kunden online Angebote machen“, so Tromp weiter.

Erfolg nach etlichen Anläufen – Lehre für die Zukunft

Kritik kommt von Handelsverband Kosmetik „Nach etlichen Anläufen scheint es nun gelungen zu sein mit der Änderung des Telemediengesetzes den Weg für Innovationen frei zu machen. Allerdings ist vorab viel Zeit verloren gegangen. Wäre die Kritik von Handels- und Technologie-Seite früher gehört worden, hätte man sich viele halbgare Zwischenlösungen erspart. Es bleibt nun abzuwarten wie sich die neue Regelung in der Praxis bewährt“ kommentiert Geschäftsführer Elmar Keldenich den Beschluss.

Digitalisierung: Viele Probleme weiterhin ungelöst

Allerdings, so Keldenich weiter, blieben im Digitalbereich viele wichtige Probleme noch immer ungelöst. Als Beispiel nennt er die dringend gebotene rechtliche Gleichstellung von Handel und Fulfilment Anbietern in Bezug auf Verbraucherschutz und Produkthaftung.

[Text: HDE/Handelsverband Kosmetik; Bild: