Sichere Nutzung von Kosmetik-Testern unter Pandemie-Bedingungen

Sichere Nutzung von Kosmetik-Testern unter Pandemie-Bedingungen. Die aktuelle Pandemiesituation und die damit einhergehenden Hygienemaßnahmen haben in vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft zu Verunsicherungen geführt. Das betrifft auch den Einzelhandel mit kosmetischen Produkten. Besonders die Tester im Selbstbedienungsbereich von Drogeriemärkten, LEH und zum Teil auch Parfümerien rückten dabei ins Blickfeld.

Verantwortungsvoller Umgang mit Kosmetik-Testern

Dabei stellte sich die Frage, ob Kosmetik-Tester unter den aktuellen Bedingungen sicher angeboten werden können bzw. sollen. Viele Unternehmen handelten nachvollziehbar und verantwortungsbewusst und entfernten die Tester bis zur Klärung des Sachverhalts aus den Regalen.

Arbeitsgruppe erarbeitet Empfehlungen

Eine Arbeitsgruppe aus IKW und Handelsverband Kosmetik hat sich nun dieser Problematik angenommen und untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Kosmetik-Tester wieder sicher angeboten werden können.
Die gute Nachricht vorweg: Bei Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen geht von Testprodukten kein nennenswertes Infektionsrisiko aus. Das bestätigt auch ein Gutachten von Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie der Universität Bonn der um eine Risikoeinschätzung hinsichtlich der Infektionswahrscheinlichkeit mit SARS-CoV2 über Kosmetik-Tester im Handel gebeten wurde.

Risikoeinschätzung des Instituts für Virologie der Universität Bonn

Das Ergebnis lautet, dass

  • die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV2 über Oberflächen als sehr gering einzustufen ist. Es ist vergleichbar mit der Übertragungswahrscheinlichkeit über andere Gegenstände im Handel;
  • eine Übertragung in seltenen Fällen auch über Gegenstände erfolgen kann, und zwar dann, wenn allgemeine Hygieneregeln nicht beachtet werden;
  • ein nennenswertes Infektionsrisiko nur dann besteht, wenn Test-produkte direkt auf der Haut angewendet werden, und diese dann in Kontakt mit den Schleimhäuten (Augen, Nase, Lippen) gebracht werden, oder wenn der Tester direkt an den Schleimhäuten angewendet würden.

6 Regeln für die sichere und hygienische Nutzung von Kosmetik-Testern

Ein entsprechendes Gutachten liegt uns vor. Gerne stellen wir es Mitgliedsunternehmen zur internen Verwendung zur Verfügung. Ergänzend haben wir ein grafisches Merkblatt erstellt, dass darüber informiert, wie Kosmetik-Tester auch während der Pandemie sicher und hygienisch genutzt werden können. Dieses umfasst sechs Punkte:

  1. Hygieneregeln beachten & Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  2. Waschen oder desinfizieren der Hände vor und ggf. nach der Verwendung
  3. Produkt nicht auf Gesicht, Augen oder Lippen auftragen
  4. Nur auf Handrücken oder Papierstreifen testen
  5. Vermeiden Sie die Berührung und Kontakt des aufgetragenen Produktes mit den Schleimhäuten
  6. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko

Merkblatt als Regal-Anhänger zum Download

Das Merkblatt liegt im DIN-A5-Format vor und kann in der Nähe der Kosmetik-Tester direkt am Regal angebracht oder auch an die Kunden
verteilt werden. Das Merkblatt steht hier zum kostenfreien Download bereit…

[Text: Handelsverband Kosmetik/Bild: IKW]