Informationen für Handelsunternehmen zum CORONAVIRUS

Informationen für Handelsunternehmen zum CORONAVIRUS. Auf diesen Seiten stellen wir wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zusammen, die sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Fragestellungen beantworten.

Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Soweit verfügbar finden Sie auf unserer Seite zu allen Angeboten von Bunde und Ländern.


Die Themen im Überblick

  • Deutschland
  • Arbeitsagentur: Kurzarbeitergeld
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Beschulung/Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden in den Abschlussklassen der Beruflichen Schulen
  • Brandenburg
  • Coronavirus und Tester bzw. kosmetische Produkte
  • Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Hygiene
  • Kosmetikkabinen/Kosmetische Dienstleistungen (LINK)
  • [Kurzarbeit (s.o. Arbeitsagentur)]
  • Maskenpflicht im Einzelhandel
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Miete
  • NRW
  • Niedersachsen-Bremen
  • Öffnungszeiten
  • [Tester und kosmetische Produkte (vgl. Coronavirus und Tester)]
  • Frage: Coronakrise und Ausbildungsverträge
  • Zuschüsse (Soforthilfe ohne Rückzahlung)

Weitere Informationen zu den einzelnen Themenbereichen/Regelungen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten dieser Informationsseite.


Deutschland

Coronavirus Informationsseite des Handelsverband Deutschland (Bund und Länder)

Infomationsseite der Bundesregierung zum Corona-Virus


Arbeitsagentur

Aktualisierten Ausfüllhinweise der Leistungsanträge für das Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen 
https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen 

Für Fragen zur Kurzarbeit steht Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Zuständig ist die jeweilige örtliche Arbeitsagentur.  Die Unternehmenshotline der Arbeitsagentur lautet 0800-45555 20.
Vielen Dank an den Handelsverband Mitte für die Information…

Beschulung/Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden in den Abschlussklassen der Beruflichen Schulen


Baden-Württemberg

Conrinavirus Informationen des Handelsverband Baden-Württemberg

Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Coronavirus Ladenschließungen, Soforthilfen, Innovationspakt, Verordnungen


Bayern

Corona-Informationsseite des Handelsverband Bayern (täglich aktualisiert)
Informationen auch zu Lockerungen sowie Schutz von Mitarbeitern und Kunden… Stand 20.04.2020 (Aktualisierung täglich!)

Handelsverband Bayern – Seite des Handelsverband Bayern

Bayern: Erstattung bereits gezahlter Umsatzsteuer… (Handelsverband Bayern) Stand 23.03.2020

Aktualisiertes Antragsformular: Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen (Handelsverband Bayern) Stand: 23.03.2020

Aktualisierte Liste: Diese Geschäfte dürfen noch öffnen. Stand 23.03.2020

Corona: Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern Stand 20.03.2020


Berlin

Die Senatskanzlei Berlin betrachtet Parfümerieartikel als Bestandteil des Drogeriewarensortiments. Laut der Orientierungshilfe für Gewerbe und der Auslegungshilfe zur Verordnung dürfen Parfümerien in Berlin daher geöffnet bleiben.

Auslegungshilfe Stand 31.03.2020 (PDF-Dokument)


Beschulung/Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden in den Abschlussklassen der Beruflichen Schulen (Quelle: HDE/Stand: 17.03.2020)

  • Baden-Württemberg:

„…Zuerst werden diejenigen Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen beginnen, welche die Abschlussprüfung in diesem oder im nächsten Jahr ablegen werden. Auch die Abschlussklassen an den beruflichen Schulen werden ab dem 4. Mai wieder in den Schulbetrieb einsteigen….“

Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen

  • Bayern:

„…Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April  beschlossen….“

Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6946/so-geht-es-an-den-schulen-in-bayern-weiter.html

  • Berlin:

„…An den beruflichen Schulen startet ab dem 27. April die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung IBA mit der Vorbereitung auf die Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife und zum MSA: Ab dem 4. Mai kommen die Abschlussjahrgänge der Berufsschule zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Kammern aller dualen Ausbildungen in die Schulen sowie die Abschlussjahrgänge der Berufsfachschule, Abschlussjahrgänge der Fachoberschule, Abschlussjahrgänge der Berufsoberschule und die Abschlussjahrgänge der Fachschulen. …“

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.921017.php

  • Brandenburg:

„…Eine Woche später, ab 4. Mai, soll der Schulunterricht in geeigneter Form wieder beginnen für

  • die letzte Grundschulklasse,
  • die Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. …“

Quelle: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/presse/pressemitteilungen/detail/~15-04-2020-kabinettssitzung-am-17-04-2020-zur-neuen-eindv

  • Bremen:

Telefonische Auskunft: Vorbehaltlich des Senatsbeschlusses voraussichtlicher Start mit der Prüfungsvorbereitung am 27.4.2020 für die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Offizielle Meldung folgt.

  • Hamburg:

Senatssitzung beginnt Freitag, 17.4. um 15 Uhr

Mit einer offiziellen Meldung ist voraussichtlich gegen 17/18 Uhr auf https://hibb.hamburg.de/beratung-service/corona/ zu rechnen.

  • Hessen:

„…Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen.  …“

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/schutz-der-gesundheit-bleibt-oberstes-ziel-1

  • Mecklenburg-Vorpommern:

„…Phase 1.2. Öffnung ab 27.04.2020

1. Geöffnet werden die allgemein bildenden Schulen für die Prüfungsvorbereitung und die Durchführung der Prüfungen für die Abschlussklassen mit zentralen Prüfungen (Mittlere Reife und Abitur):

• Klasse 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen,

• Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, die die Mittlere Reife anstreben,

• Klasse 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen,

• Klasse 13 an Abendgymnasien,

sowie die beruflichen Schulen für Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Der schulische Betrieb erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienevorschriften. Für Risikogruppen unter Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern, die selbst Teil der Risikogruppe sind bzw. in einem Haushalt mit zur Risikogruppe gehörenden Personen leben, werden Erleichterungen bis hin zu Befreiungen im „Hygienerahmenplan Corona für Schulen“ vorgesehen. …“

Quelle: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/200416_MV-Plan.pdf

  • Niedersachsen:

„…Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020. …“

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html

  • Nordrhein-Westfalen:

„…IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

1. Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs

Unter Berücksichtigung der verfügbaren räumlichen Kapazitäten und des Personaleinsatzkonzeptes sind in den Berufskollegs mit Blick auf die jeweils nächsten Termine der zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen sowie des schriftlichen Teils von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen zur Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler nachfolgender Gruppen im Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu beschulen:

  1. Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
  2. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums.
  3. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können. …“

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html

  • Rheinland-Pfalz:

„…In Rheinland-Pfalz werden die Schulen zunächst wie folgt öffnen:

Ab Montag 27.04.2020:
Prüfungsvorbereitung – Unterricht nur in den Prüfungsfächern – für die Abiturprüfungen ab 30.04.2020 in G8 GTS, Kollegs, Abendgymnasien, Beruflichen Gymnasien

  • Abschlussprüfungen ab dem 11.05.2020 in FOS, BOS II, duale BOS, HBF, BF II

Ab Montag 04.05.2020:
Prüfungs- und Abschlussklassen Qualifikationsrelevante Jahrgangsstufen an ABS und BBS:

  • G9: Jahrgangsstufen 11 und 12 und Klassenstufe 10
  • G8: Jahrgangsstufen 11 und 10
  • IGS: Jahrgangsstufe 12, 11, 10 und 9
  • RS+: Jahrgangsstufe 11 (FOS), 10 und 9
  • BBS: Jahrgangsstufe 12 und 11 des Beruflichen Gymnasiums;
  • alle BVJ und BF I
  • BVJ und BFS an BBS
  • Klassenstufe 4 …“

Quelle: https://add.rlp.de/de/themen/schule/corona/

  • Saarland:

„…Im Saarland wird der Einstieg ab dem 4. Mai in den Abschlussklassen aller Schulformen unter strengsten Auflagen des Infektionsschutzes erfolgen. …

Im Bereich der Beruflichen Schulen steht die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen im Vordergrund. Hierbei werden Schülerinnen und Schüler auf die entsprechenden Prüfungen am jeweiligen Standort vorbereitet. In einem zweiten Schritt wird ab dem 11. Mai der Unterricht für Schülerinnen und Schüler des ersten  Jahres der Hauptphase an Gymnasien (Klassenstufe 11), sowie an Gemeinschaftsschulen (Klassenstufe 12) erfolgen. …“

Quelle: https://www.saarland.de/SID-D189ADB1-CF09983D/59844_255424.htm

  • Sachsen:

„…Berufsbildende Schulen

Am 20. April 2020 werden die Schulen vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Abschlussprüfungen im laufenden Schuljahr erforderlich ist. Dies betrifft:

  • Klassen der dualen Berufsausbildung, deren Schülerinnen und Schüler an der Sommerprüfung 2020 der zuständigen Stellen teilnehmen (zweijährige und dreijährige Ausbildung). Das betrifft nicht das zukünftige 4. Lehrjahr, welches erst an der Winterprüfung 2020 teilnimmt.
  • Klassen der Berufsfachschule (BFS), Fachoberschule (FOS) und Fachschule (FS), deren Schülerinnen und Schüler zum Ende des Schuljahrs 2019/2020 an der Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsganges teilnehmen.

Ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung mit den Schülerinnen und Schülern.

Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich in den prüfungsrelevanten Lernfeldern und Fächern. …“

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

  • Sachsen-Anhalt:

„…Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen, von denen auch die Schulen betroffen sind. Ab dem kommenden Donnerstag (23.04.2020) sollen nach entsprechenden Vorbereitungen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen wieder stattfinden. Der entsprechende Erlass wird den Schulen bis zum 17. April vorliegen. Sowohl Schulleitungen als auch Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab dem kommenden Montag (20. April) erfolgen.
 
Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz in der Schule und Distanzlernen zu Hause ist für die Schülerinnen und Schüler vorzusehen.
 
Über weitere Maßnahmen werden Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden.  …“

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/start/

  • Schleswig-Holstein:

Keine öffentliche Meldung verfügbar. Telefonische Auskunft beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht möglich. Wird alsbald nachgeliefert.

  • Thüringen:

„…Wann öffnen die Schulen wieder?

Ab dem 27. April 2020 werden zuerst die Abiturientinnen und Abiturienten mit der Prüfungsvorbereitung beginnen können. Abiturientinnen und Abiturienten werden ab diesem Termin von ihren Schulen gezielt und in von den Schulen festgelegten Gruppen in die Schulen eingeladen.

Das Gleiche und auch der gleiche Termin gilt wegen der für dieses Fach speziellen Prüfungskette für Berufsschulklassen der Altenpflege.

Ab dem 4. Mai 2020 folgen schrittweise und gestaffelt Vorbereitungsangebote mit Präsenzzeiten an den Schulen auch für die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Die genaue Reihenfolge wird in den kommenden Tagen festgelegt.

Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen für alle Klassen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten. Schülerinnen und Schüler werden also bis Schuljahresende sowohl Lernzeiten zu Hause absolvieren als auch in Etappen und zeitversetzt in die Schulen kommen müssen. …“

Quelle: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c21475


Brandenburg

Presseinformation zur Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 mit Schließungeverfügungen.


Coronavirus und Tester bzw. kosmetische Produkte

Artikel zum Thema auf unserer Webseite…


Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Handelsverband Nord – Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – Corona Informationsseite Organisation, Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Finanzierung

Information des Landes Hamburg zum Corona-Virus

Informationen des Landes Schleswig-Holstein zum Corona-Virus Regelungen, Erlasse, FAQ

Informationen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Beschlüsse, Beschäftigung, Wirtschaft, Schulen, Unternehmen


Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Handelsverband Mitte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Facebook-Seite des Handelsverband Hessen mit weiteren Informationen

Informationen des Landes Hessen zur Coronakrise

Startseite des Landes Rheinland-Pfalz

Saarland zahlt die bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung an Unternehmen wieder zurück Stand 23.03.2020


Hygiene

Eine Broschüre mit den 10 wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie hier… [PDF-Dokument]


Maskenpflicht

Im Rahmen der Lockerung der kontaktreduzierenden Maßnahmen und der Wiederöffnug des Einzelhandels haben verschiedene Bundesländer eine Maskenpflicht erlassen.

  • BADEN WÜRTTEMBERG
    Die Landesregierung führt ab 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein.
  • BAYERN
    Mund-Nasen-Schutz: ab 27. April Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel auch für Mitarbeiter
    Umsetzungshilfe/FAQ vom Handelsverband Bayern
  • BRANDENBURG
    Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen ab 27.04.2020
  • BREMEN
    Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und bei der Nutzung von vergleichbaren Einrichtungen dringend empfohlen. Ab 20.04.2020
    Aktuelle Verordnung für Bremen (Stand 28.04.2020)
  • HAMBURG
    Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr (Stand: 27.03.2020)
  • HESSEN
    Markenpflicht für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr (Stand 27.03.2020)
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN
    Mund-Nasen-Schutz im Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April Pflicht für Beschäftigte und Kunden. Kinder bis zum Schulalter sind ausgenommen. 
  • NIEDERSACHSEN
    Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel vorgeschrieben (Stand 27.04.2020)
  • NRW
    Maskenpflicht im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 27.04.2020
  • RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND
    Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und ÖPNV empfohlen. Seit 27.04.2020 Pflicht.
    Information zur Maskenpflicht in RLP (pdf-Datei)
    Auslegungshilfe für RLP (pdf-Datei)
  • SACHSEN
    Mund-Nasen-Schutz: Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel für Kunden und Personal; empfohlen im öffentlichen Raum.
  • SACHSEN-ANHALT
    Maskenpflicht seit 23.04.2020 im ÖPNV und im Einzelhandel für Kunden und Personal. Empfohlen im öffentlichen Raum.
  • SCHLESWIG-HOLLSTEIN
    Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln soll ab dem 29. April obligatorisch werden.
  • THÜRINGEN
    Ab 24.04.2020 Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen.

Mecklenburg-Vorpommern

Sämtliche Verkaufs­stellen des Einzel­handels sind seit dem 18. März 2020, 06:00 Uhr, geschlossen. Ein Verkauf mittels Liefer­diensten oder Abholung bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind: Einzel­handels­betriebe für Lebens­mittel, Wochen­märkte, Abhol- und Liefer­dienste, Getränke­märkte, Apotheken, Sanitäts­häuser, Drogerien, Tank­stellen, Banken und Spar­kassen, Post­stellen, Zeitungs­verkauf, Tier­bedarfs­märkte und Blumen­läden. Der Groß­handel ist nicht von der Schließung betroffen.


Mieten

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Miete. Muss ich Zahlen? Sollte ich verhandeln? Kompetent beantwortet von unseren Kollegen vom Handelsverband Bayern.


Nordrhein-Westfalen

Neue SchnellBürgschaft der Bürgschaftsbank NRW für kleine und mittelständische Unternehmen (bis zu 100% Verbürgnungsgrad/Genehmigung innerhalb von 72 Stunden) 08.06.2020

Handelsverband NRW – Seite des Handelsverband NRW

Antragsformular für CORONA-SOFORTHILFE für keine Unternehmen

CORONA-Sonderseite des Handelsverband NRW (laufend aktualisiert)

Landesregierung NRW

Wirtschaft NRW – Förderprogramme des Landes – Ansprechpartner

Coronavirus Informationsseite des Handelsverband NRW

Erlass des NRW Gesundheitsministeriums zu Kontakt reduzierenden Maßnahmen vom 08.05.2020 (pdf)


Niedersachsen-Bremen

Handelsverband Niedersachsen-Bremen 

Portal der Landesregierung Niedersachsen zum Corona-Virus Erlasse, Allgemeinverfügung, und Maßnahmen


Öffnungszeiten

Hier ein ganz kurzer Bericht zur aktuellen Situation: Die gestrigen Beschlüsse zur schrittweisen Öffnung müssen jeweils noch in Rechtsverordnungen der Bundesländer umgesetzt werden.

Die Umsetzung vor Ort erfolgt über die Kommunalen Ordnungsbehörden, also die Kreis- bzw Stadtordnungsämter.

Weitere Lockerungen für den Instituts- bzw. Kabinenbereich sind ggf. zum 04. Mai zu erwarten.


Umgang mit Auszubildenden

Umgang mit Auszubildenden bei drohendem Ausbildungsende durch Geschäftsschließungen/Kurzarbeitergeld/Vertragsauflösungen/Alternativen. Bitte rufen Sie uns an: 0211 30181884


Zuschüsse (Soforthilfe ohne Rückzahlung) Bund/Länder für Unternehmen (Stand 24.03.2020)

Wir bemühen uns die Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch: Alle Angaben ohne Gewähr.