Steuerbetrug-Verdacht: Ermittlungen gegen Amazon-Händler. Das Finanzamt Neukölln hat aufgrund des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung Waren chinesischer Amazon-Händler in den deutschen Lagern des Marktplatzes beschlagnahmt sowie Amazon Payments-Guthaben einfrieren lassen. Nun sind die Landesfinanzminister gefordert.
Amazon benachrichtigte die betroffenen Händler und suspendierte ihre Mitgliedschaft. Angesichts dessen fragt sich mancher deutsche Händler ob das Online-Warenhaus die Behörden nicht informierte oder diese nicht früher einschreiten konnten und warum Amazon offensichtlich nicht für Steuerschulden der eigenen Sub-Anbieter haftet, zumal an den Umsätzen kräftig mitverdient wurde.
Unter 10% der chinesischen Händler überhaupt registriert
Bis zu 6.000 chinesische Anbieter sollen in Deutschland über den Amazon Marketplace Waren verkaufen – beim Finanzamt registriert sind dabei lediglich 432, die somit zumindest in der Lage sind, theoretisch Umsatzsteuer abzuführen. Allerdings stellt sich schon jetzt die Frage ob und in welchem Umfang die Eintreibung ausländischer Steuerschulden im Ausland für den deutschen Fiskus überhaupt (noch) möglich ist.
Steuerbetrug-Verdacht: Ermittlungen gegen Amazon-Händler
Das Online-Warenhaus Amazon über dessen Plattform die Zahlungen und weitere Fulfillmentleistungen häufig abgewickelt wurden, scheint wieder einmal mit einem blauen Auge davon zu kommen. Unverständlich, zumal das Unternehmen an den betroffenen Transaktionen fleißig mitverdiente. Nicht aufgeklärt ist bis dato auch die wettbewerbsrechtliche Komponente rund um die, durch die mögliche Umsatzsteuerhinterziehung, entstandenen Kostenvorteile und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Schwer verständlich: Ausweitung der Steuerschuldnerschaft auf Online-Marktplätzen tritt erst 2021 in Kraft
Die von den EU-Finanzministern beschlossene Ausweitung der Steuerschuldnerschaft auf Online-Marktplätzen tritt erst 2021 in Kraft. Derzeit müssen Händler weiter auf die Kontrollen der 9(!) zuständigen Finanzbeamten in Neukölln hoffen.
Landesfinanzminister müssen handeln
Man darf gespannt sein, ob die Landesfinanzminister mit Ihrem Gesetzentwurf eine frühere Haftungsübernahme der Marktplätze ermöglichen und so, im Sinne des deutschen Steuerzahlers, endlich Steuergerechtigkeit und einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Sowohl der Handelsverband Kosmetik – Bundesverband Parfümerien als auch der Handelsverband Deutschland (HDE) hatten in der Vergangenheit mehrfach gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Online-Anbietern angemahnt.
[Handelsverband Kosmetik-Bundesverband Parfümerien, Quelle: HDE]