Handelsverband Kosmetik fordert praktikable Umsetzung der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), die die Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich verschärft. Der Handelsverband Kosmetik und der Bundesverband Parfümerien fordern die EU-Kommission mit Nachdruck auf, die EmpCo-Richtlinie dringend um praxisgerechte und verbindliche Übergangs- sowie Abverkaufsfristen zu ergänzen.
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – ab 27.09.26 droht die Vernichtung von Waren und Verpackungen in einem kaum absehbaren Umfang
Die aktuellen Regelungen führen dazu, dass ab dem 27.09.2026 zahlreiche bereits produzierte und im Handel gelagerte Produkte und Verpackungen nicht mehr rechtskonform sind und somit nicht mehr verkauft werden dürfen. Dies droht eine Vernichtung von Waren und Verpackungen in einem kaum absehbaren Umfang mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die Händler in Deutschland und Europa.
Fehlenden oder unzureichenden Übergangsbestimmungen schaffen massive Rechtsunsicherheit
Die fehlenden oder unzureichenden Übergangsbestimmungen schaffen massive Rechtsunsicherheit für die Unternehmen und zwingen Händler dazu, ihre Bestände zu vernichten, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden. Dies widerspricht nicht nur den wirtschaftlichen Interessen der Händler, sondern konterkariert auch die von der EU angestrebten Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele.
Gemeinsam fordern der Handelsverband Kosmetik und der Bundesverband Parfümerien daher:
- Die Einführung klarer, verbindlicher und praxisnaher Übergangsfristen, die es den Händlern ermöglichen, ihre Bestände geordnet abzubauen und anzupassen, ohne dass es zu massiven Warenvernichtungen kommt.
- Die Schaffung von Abverkaufsfristen, die dem Handel ausreichend Zeit geben, bereits produzierte und gelagerte Produkte rechtssicher zu verkaufen.
- Eine rechtliche Klarstellung, die sicherstellt, dass private klagebefugte Einrichtungen in Deutschland bei der Rechtsdurchsetzung berücksichtigt werden und nicht durch unverbindliche Auslegungshilfen der EU-Kommission benachteiligt werden.
- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, das die Nachhaltigkeitsziele der EU unterstützt, ohne die Existenzgrundlage der Händler zu gefährden.
Nur durch diese Maßnahmen kann Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer in Europa geschaffen und eine faire, praktikable Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gewährleistet werden. Der Handelsverband Kosmetik und der Bundesverband Parfümerien appellieren gemeinsam an die EU-Kommission, die Versäumnisse der bisherigen Normsetzung zu korrigieren und den Handel bei der Umsetzung der neuen Anforderungen angemessen zu unterstützen.
RICHTLINIE (EU) 2024/825 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Den Text der Richtlinie finden Sie hier…
[Text/Bild: Handelsverband Kosmetik]
